Sie gehören nun zu INEOS in Köln

Nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Die Genehmigung kam zu Ostern 2018: INEOS beschloss, rund 60 neue Sollstellen in den Technischen Services (TeSe) zu schaffen. In erster Linie werden bisherige Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen übernommen. Damit vergrößert sich das TeSe-Team von INEOS in Köln um mehr als zehn Prozent. Hintergrund ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Arbeitnehmer/innenüberlassung. Darunter wird das zeitlich begrenzte Ausleihen von Arbeitnehmenden zur Arbeit in dem Betrieb eines Dritten, des „Entleihenden“, verstanden. Man spricht auch von Zeit- oder Leiharbeit. „Angesichts der Gesetzesreform haben wir unseren langfristigen Personalbedarf neu bewertet und einen Stufensprung durchsetzen können. INEOS’ Zustimmung ist ein klares Bekenntnis zum Standort und zu eigenen technischen Dienstleistungen. Sie trägt auch den wirtschaftlichen Kriterien für eine dauerhafte Qualitätsarbeit nachhaltig Rechnung“, betont Christoph Hunfeld, Leiter Technische Services. ZAS-Leiter Dr. Christof Riewenherm ergänzt: „Die getroffene Entscheidung ist Anerkennung unserer Arbeit und freut uns sehr!“ 53 der neuen unbefristeten Stellen sind im Zentralen Asset Service (ZAS) entstanden. 44 Stellen davon wurden mit ehemaligen Leiharbeitsbeschäftigten besetzt. Das ZAS hat bislang bis 150 Leiharbeitsbeschäftigte eingesetzt, um Aufwandspitzen z. B. bei Stillständen qualitativ hochwertig abzudecken. In Spitzenzeiten betrug die Zahl bis zu 450 Leiharbeitsbeschäftigte. Bis 1. April 2017 war eine unbefristete Beschäftigung möglich. Im Rahmen der AÜGReform ist eine Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten festgelegt.
Danach ist eine Wiederbeschäftigung eines Leiharbeitsbeschäftigten durch dasselbe Unternehmen erst nach einer Unterbrechung von mindestens drei
Monaten möglich. Die Folgen für INEOS in Köln erläutert Dr. Riewenherm: „Die von uns eingesetzten Menschen sind Fachleute in Arbeitsfeldern, die eine längere Berufserfahrung, Einarbeitungszeit und vielfach eine spezielle Ausbildung erfordern. Dieses Fachwissen hätten wir mit der neuen Höchstüberlassungsdauer verloren.“ Zudem sind entsprechende Fachkräfte auf dem Markt knapp und Handwerksleistungen teuer.

Die von uns eingesetzten Menschen sind Fachleute in Arbeitsfeldern, die eine längere Berufserfahrung, Einarbeitungszeit und vielfach eine spezielle Ausbildung erfordern.

Dr. Christof Riewenherm,
Leiter ZAS