Sicherheitsinformation

Die Broschüre ist Teil unserer Vorsorge und unterrichtet die Nachbarschaft über mögliche Risiken, die von den Anlagen ausgehen können.

Hinweise für die Nachbarschaft

Die Sicherheit der Nachbarschaft und die Vermeidung von Belästigungen und Störungen haben für uns höchste Priorität. Dies wollen wir durch eine ständige Weiterentwicklung der Verfahrens-, Anlagen- und Arbeitssicherheit gewährleisten. Damit wollen wir unser hohes Sicherheitsniveau nicht nur halten, sondern auch verbessern.

Rechtliche Vorgaben für den Anlagenbetrieb hat der Gesetz- und Verordnungsgeber u. a. in einer wichtigen Verordnung, der so genannten Störfallverordnung gemacht. Diese Verordnung enthält neben den Regelungen zur Verhinderung von Störfällen bzw. zur Begrenzung ihrer möglichen Auswirkungen auch Vorgaben, wie wir Sie als unsere Nachbarschaft informieren sollen. Dazu haben wir die Broschüre Sicherheitsinformation gemäß § 11 Störfall-Verordnung mit dem Titel „Im Fall des Falles: So verhalte ich mich richtig!“. 

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch die Bezirksregierung Köln gemäß Störfall-Verordnung erfolgte am 22. und 23. Juni 2022.

Falls es auf unserem Standort doch zu einer Beeinträchtigung oder einer potenziellen Gefährdung für die Nachbarschaft kommen sollte, wie z. B. durch eine Freisetzung von Schadstoffen, greifen die mit den zuständigen Behörden abgestimmten Alarm- und Gefahrenabwehrpläne unseres Unternehmens. Bestandteil dieser Pläne ist es u. a., dass bei einer Störung mit Außenwirkung die zuständigen Behörden die Nachbarschaft des Werkes unverzüglich warnen und fortlaufend informieren.

Eine solche Warnung erfolgt dann entweder mittels Sirenenton und/oder mittels Lautsprecherdurchsagen. Haben Sie Fragen oder nehmen Sie Ungewöhnliches wahr, steht Ihnen die Sicherheitszentrale rund um die Uhr unter t. 02133 489-99333 zur Verfügung.